

Das BOE vom 23. Juni ändert die Modelle 210, 211 und 213: verpflichtende Aufschlüsselung der absetzbaren Kosten je Immobilie und neue Fristen — zu zahlende Mieteinkünfte künftig 1.–20. April des Folgejahres (gilt bereits für Einkünfte 2026); neue Formulare ab 1.1.2027.